Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Ki8rche aufgenommen. De, Taufgottesdienst geht ein kurzer Taufunterricht voraus, der Sie dem christlichen Glauben näher bringen und Sie mit ihm vertraut machen möchte.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. Vor dem Wiedereintritt findet in den Kirchengemeinden Stotel und Büttel ein Gespräch mit dem Pastor unserer Gemeinde statt, indem es darum geht, sich gegenseitig kennen zu lernen und über Themen zu sprechen, die für Sie interessant sind. Am Ende dieses Gespräches können Sie das Aufnahmeformular unterschreiben. Durch den Besuch eines Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl sind Sie dann wieder Mitglied der Kirche.
Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Sie setzen Ihre Unterschrift nicht unter ein Zeitschriftenabonnement, sondern treffen eine wichtige Entscheidung.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn Sie es gerne möchten, kann in dem Gottesdienst, bei dem Sie am Abendmahl teilnehmen, Ihr Eintritt bekannt gemacht werden.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach dem Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kichenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z.B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, und haben die Möglichkeit kirchlich getraut oder begraben zu werden. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen, indem Sie selbst wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pastor nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und auch die Taufurkunde erbeten, wenn sie vorhanden sind.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen müssen (z.B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 Euro für Ledige, 1.703,99 Euro für Verheiratete und 2.258,99 Euro für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 Euro brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt dann 12,69 Euro Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann zudem als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Unsere Kirche und damit auch wir - die Kirchengemeinden Stotel und Büttel - sind dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem der Kirchensteuer unterstützen. Die Möglichkeiten unserer Gemeinden und auch der Verbleib einer ganzen Pfarrstelle für unsere beiden Gemeinden Stotel und Büttel sind davon abhängig, dass möglichst viele an der solidarischen Gemeinschaft von Kirche teilhaben.
Hrsg. von den Kirchenvorständen der Kirchengemeinden Stotel und Büttel